Für welche Wohnungen gilt die Rauchmelderpflicht in Bayern?
- alle Neubauten, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet werden
- alle Bestandswohnungen müssen bis zum 31.Dezember 2017 nachgerüstet werden
Wie viele Rauchmelder müssen in einer Wohnung installiert werden?
- Vorgeschrieben ist laut Gesetz mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinderzimmer, in jedem Schlafzimmer und in jedem Flur, der eine Verbindung zu Aufenthaltsräumen hat.
Wer ist für Einbau und Wartung der Rauchmelder zuständig?
- Zuständig für den Einbau der Rauchmelder sind die Eigentümer der Wohnungen. (Eigentümer sind in der Regel die Vermieter)
- Der Besitzer der Wohnung (in der Regel die Mieter) ist für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder zuständig, es sei denn, der Eigentümer (Vermieter) übernimmt die Wartung selbst. Für diesen Fall kann er die anfallenden Kosten im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.
Wo wird die Rauchmelderpflicht Bayern gesetzlich geregelt?
- Die Rauchmelderpflicht Bayern wird in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) geregelt - siehe auch Hinweise des Bayerischen Staatsministeriums des Innern.
[Quelle: http://rauchmelderpflicht.net]
--> HINWEIS Rauchmelder für Hörgeschädigte